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   LAG Hessen, 15.06.2020 - 16 TaBV 116/19   

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https://dejure.org/2020,23471
LAG Hessen, 15.06.2020 - 16 TaBV 116/19 (https://dejure.org/2020,23471)
LAG Hessen, Entscheidung vom 15.06.2020 - 16 TaBV 116/19 (https://dejure.org/2020,23471)
LAG Hessen, Entscheidung vom 15. Juni 2020 - 16 TaBV 116/19 (https://dejure.org/2020,23471)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 177 Abs. 6 SGB IX in Verbindung mit § 19 Absatz 1 BetrVG, §§ 12 Absatz 1 Satz 1 und 2, 11 Absatz 1 Nr. 4 SchwbVWO

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Verstoß gegen den Grundsatz der Chancengleichheit der Wahl durch unzulässige Wahlwerbung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ein Verstoß gegen den Grundsatz der Chancengleichheit der Wahl liegt vor, wenn Wahlbewerber sich nicht -wie die übrigen Wahlbewerber- darauf beschränken, Wahlwerbung auf der vom Arbeitgeber im Intranet hierfür zur Verfüguing gestellten Seite zu platzieren, sondern ...

  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit der Versendung von Wahlwerbung für die Wahl zur Schwerbehindertenvertretung an die privaten Postadressen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • LAG Baden-Württemberg, 28.11.2017 - 9 TaBV 4/17

    Wahl (hier zur Schwerbehindertenvertretung) in einem Betrieb mit überwiegender

    Auszug aus LAG Hessen, 15.06.2020 - 16 TaBV 116/19
    Hierbei handelt es sich um ein notwendiges Element einer demokratischen Wahl und damit eine wesentliche Verfahrensvorschrift, die verletzt wird, wenn der Wahlvorstand einzelnen Bewerbern Vorrechte gegenüber anderen einräumt (Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg 28. November 2017 -9 TaBV 4/17- Rn. 30; Richardi-Thüsing, Betriebsverfassungsgesetz, 16. Aufl., § 14 Rn. 18).

    Dass ein Versand an Privatadressen per Post nicht erfolgen sollte, ergibt sich bereits aus Datenschutzgründen sowie daraus, dass die Wahlberechtigten ein überwiegendes Interesse daran haben, selbst zu bestimmen, ob und von wem sie außerhalb ihrer Berufstätigkeit und ihrer Arbeitsstätte aus dem Kreis der Arbeitskollegen kontaktiert werden (Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg 28. November 2017 -9 TaBV 4/17- Rn. 33).

  • BAG, 10.07.2013 - 7 ABR 83/11

    Schwerbehindertenvertretung - Wahlanfechtung - rechtzeitige Bekanntgabe von

    Auszug aus LAG Hessen, 15.06.2020 - 16 TaBV 116/19
    Insoweit unterscheidet sich der Fall von dem Sachverhalt der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 10. Juli 2013 -7 ABR 83/11- Rn. 22, wo die Öffnung der Freiumschläge nicht in der im Wahlausschreiben angekündigten Sitzung am 26. Oktober 2010 um 13:00 Uhr, sondern am selben Tage bereits in der Zeit zwischen 11:00 Uhr und 12:45 Uhr erfolgte.

    Kann diese Feststellung nicht getroffen werden, bleibt es bei der Unwirksamkeit der Wahl (ständige Rechtsprechung: Bundesarbeitsgericht 25. Oktober 2017 -7 ABR 2/16- Rn. 43; 26. Oktober 2016 -7 ABR 4/15- Rn. 31; 10. Juli 2013 -7 ABR 83/11- Rn. 24; 18. Juli 2012 -7 ABR 21/11- Rn. 30).

  • ArbG Gießen, 10.07.2019 - 7 BV 20/18

    Wahl der Schwerbehindertenvertretung - Verstoß gegen wesentliche Wahlvorschriften

    Auszug aus LAG Hessen, 15.06.2020 - 16 TaBV 116/19
    Die Beschwerde der Beteiligten zu 4 gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Gießen vom 10. Juli 2019 - 7 BV 20/18 - wird zurückgewiesen.

    den Beschluss des Arbeitsgerichts Gießen vom 10. Juli 2019 -7 BV 20/18 - abzuändern und die Anträge der Beteiligten zu 1-3 und 5 zurückzuweisen.

  • BAG, 12.06.2013 - 7 ABR 77/11

    Betriebsratswahl - Stimmabgabevermerk

    Auszug aus LAG Hessen, 15.06.2020 - 16 TaBV 116/19
    Das Bundesarbeitsgericht wendet das Kausalitätserfordernis auch bei einem Verstoß gegen die Vorschriften der geheimen Wahl an (Bundesarbeitsgericht 12. Juni 2013 -7 ABR 77/11- Rn. 38ff; kritisch hierzu: Landesarbeitsgericht Düsseldorf 13. Dezember 2016 -9 TaBV 85/16- Rn. 57).
  • BAG, 25.10.2017 - 7 ABR 2/16

    Wirksamkeit der Wahl der Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen -

    Auszug aus LAG Hessen, 15.06.2020 - 16 TaBV 116/19
    Kann diese Feststellung nicht getroffen werden, bleibt es bei der Unwirksamkeit der Wahl (ständige Rechtsprechung: Bundesarbeitsgericht 25. Oktober 2017 -7 ABR 2/16- Rn. 43; 26. Oktober 2016 -7 ABR 4/15- Rn. 31; 10. Juli 2013 -7 ABR 83/11- Rn. 24; 18. Juli 2012 -7 ABR 21/11- Rn. 30).
  • BAG, 18.07.2012 - 7 ABR 21/11

    Wahlanfechtung - Prüfpflicht - Stützunterschrift

    Auszug aus LAG Hessen, 15.06.2020 - 16 TaBV 116/19
    Kann diese Feststellung nicht getroffen werden, bleibt es bei der Unwirksamkeit der Wahl (ständige Rechtsprechung: Bundesarbeitsgericht 25. Oktober 2017 -7 ABR 2/16- Rn. 43; 26. Oktober 2016 -7 ABR 4/15- Rn. 31; 10. Juli 2013 -7 ABR 83/11- Rn. 24; 18. Juli 2012 -7 ABR 21/11- Rn. 30).
  • BAG, 26.10.2016 - 7 ABR 4/15

    Betriebsratswahl - Gewerkschaftsliste - Kennwort

    Auszug aus LAG Hessen, 15.06.2020 - 16 TaBV 116/19
    Kann diese Feststellung nicht getroffen werden, bleibt es bei der Unwirksamkeit der Wahl (ständige Rechtsprechung: Bundesarbeitsgericht 25. Oktober 2017 -7 ABR 2/16- Rn. 43; 26. Oktober 2016 -7 ABR 4/15- Rn. 31; 10. Juli 2013 -7 ABR 83/11- Rn. 24; 18. Juli 2012 -7 ABR 21/11- Rn. 30).
  • LAG Düsseldorf, 13.12.2016 - 9 TaBV 85/16

    Anfechtung einer Betriebsratswahl; Betriebsratswahl; Anfechtung; geheime Wahl;

    Auszug aus LAG Hessen, 15.06.2020 - 16 TaBV 116/19
    Das Bundesarbeitsgericht wendet das Kausalitätserfordernis auch bei einem Verstoß gegen die Vorschriften der geheimen Wahl an (Bundesarbeitsgericht 12. Juni 2013 -7 ABR 77/11- Rn. 38ff; kritisch hierzu: Landesarbeitsgericht Düsseldorf 13. Dezember 2016 -9 TaBV 85/16- Rn. 57).
  • LAG Hessen, 25.05.2020 - 16 TaBV 147/19

    Anfechtung der Wahl der Schwerbehindertenvertretung Grundsatz der

    Auszug aus LAG Hessen, 15.06.2020 - 16 TaBV 116/19
    Dasselbe muss gelten, wenn sich einzelne Wahlbewerber selbst Vorrechte gegenüber Mitbewerbern herausnehmen (Hessisches Landesarbeitsgericht 25. Mai 2020 - 16 TaBV 147/19 ).
  • BAG, 27.07.2011 - 7 ABR 61/10

    Abbruch einer Betriebsratswahl

    Auszug aus LAG Hessen, 15.06.2020 - 16 TaBV 116/19
    Es muss sich um einen offensichtlichen und besonders groben Verstoß gegen Wahlvorschriften handeln (Bundesarbeitsgericht 27. Juli 2011 -7 ABR 61/10- Rn. 39).
  • BAG, 30.10.2012 - 1 ABR 64/11

    Unzulässige Beschwerde

  • BAG, 27.07.2010 - 1 AZR 186/09

    Unzulässigkeit von Berufung und Revision

  • LAG Berlin-Brandenburg, 03.05.2022 - 7 TaBV 1697/21

    Wahlanfechtung - Vertrauensperson für Schwerbehinderte - Rückumschlag ohne

    Es handelt sich bei der Regelung um eine wesentliche und zwingende Vorschrift, die zur Verhinderung von Manipulationen eng auszulegen ist (vgl. zuletzt VG Düsseldorf 10. Juli 2017 - 39 K 5778/16 PVB - juris - Rn 49, Hessisches Landesarbeitsgericht 15. Juni 2020 - 16 TaBV 116/19 - juris Rn 59).
  • ArbG Köln, 26.01.2023 - 11 BV 101/22
    Gegen diese Vorwürfe konnten sich die weiteren Listen aufgrund des ihnen nicht zur Verfügung stehenden Mediums und der zeitlichen Nähe zur Wahl nicht in gleicher Weise verteildigen, was die Chancengleichheit beeinträchtigt (Hessisches Landesarbeitsgericht, Beschluss vom 15. Juni 2020 - 16 TaBV 116/19 -, Rn. 61, juris).
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